Das Kuratorium der Technologiestiftung Brandenburg und seine Aufgaben
Das Kuratorium der Technologiestiftung Brandenburg besteht aus mindestens fünf und höchstens acht Mitgliedern. Zum Stiftungskuratorium gehören:
- ein Vertreter des für Wirtschaft und ein Vertreter des für Wissenschaft zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg,
- mindestens ein und höchstens zwei Vertreter aus Wissenschaft und Forschung,
- mindestens ein und höchstens zwei Vertreter aus der Wirtschaft,
- ein Vertreter einer wirtschaftsfördernden Einrichtung des Landes Brandenburg und
- optional ein weiteres Mitglied.
Die Aufgaben und Arbeit des Kuratoriums regelt die Satzung der Technologiestiftung Brandenburg gemäß dem Stiftungszweck, Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet innovativer Technologien, zu befördern.
Die Aufgaben
Die Aufgaben des Stiftungskuratoriums sind u. a.:
- die Beratung, Überwachung und Entlastung des Vorstandes,
- die Genehmigung der Haushaltspläne und Entgegennahme der Jahresrechnung,
- die Überwachung der von der Stiftung geförderten Vorhaben,
- die Änderung der Stiftungssatzung,
- die Auflösung und der Zusammenschluss der Stiftung,
- die Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die einen Wert von 204.516,75 EUR übersteigen,
- die Bildung eines Senates, von Fachbeiräten und Arbeitsgruppen,
- die Rücklagenbildung,
- die Beschlussfassung zur Bestimmung des Vermögensanfallberechtigten,
- die Beschlussfassung über den Angriff des Stiftungsvermögens und
- der Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.
Die Kuratoriumsmitglieder
Peter Effenberger
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
Benjamin Heese
Feelbelt GmbH
Katharina Keßler
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Prof. Dr.-Ing. Klaus-Martin Melzer
Technische Hochschule Wildau
Dr. Jan-Hauke Plaßmann
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH