Der Vorstand der Technologiestiftung Brandenburg und seine Aufgaben

Der Vorstand der Technologiestiftung Brandenburg besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen (Vorsitzender und stellvertretende Vorsitzende). Die Mitglieder des Vorstandes sowie der Vorsitzende werden vom Kuratorium gewählt.

Die Aufgaben und Arbeit des Vorstandes regelt die Satzung der Technologiestiftung Brandenburg gemäß dem Stiftungszweck, Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet innovativer Technologien, zu befördern.

Die Aufgaben

Der Vorstand ist zuständig für die laufende Verwaltung der Stiftung. Zu seinen Aufgaben gehört u. a.:

  • das Stiftungsvermögen zu verwalten,
  • die Geschäfte der Stiftung zu besorgen, insbesondere die Entscheidungen der Organe auszuführen,
  • den Haushaltsplan für jedes Geschäftsjahr aufzustellen,
  • die Jahresrechnung zu legen, prüfen zu lassen und dem Kuratorium vorzulegen,
  • Arbeitskräfte anzustellen, sofern der Umfang der Stiftungsgeschäfte dies erfordert und hierzu die notwendigen Verträge abzuschließen,
  • Geschäftsführer:in einzustellen, zu überwachen und abzuberufen sowie seine/ihre Vergütung festzusetzen und
  • die Entscheidung bei der Wahl des Vorsitzenden des Kuratoriums zu treffen.

Die Vorstandsmitglieder

Adrian Gelep

Vorstandsvorsitzender

Torsten Fritz

Stellvertrender Vorstandsvorsitzender